Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Abgabefrist

Sie haben seit langem Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung? Dann waren Sie schon früher zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dafür können wir Sie bis zu sieben Jahre zurück unterstützen.

Sind Sie ausschließlich Bezieher von Lohn oder Gehalt, können Sie durch einen Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung (früher "Lohnsteuerjahresausgleich") zuviel bezahlte Steuern zurückbekommen. Jedoch haben Sie nach Ablauf des Jahres, in dem Sie die Einnahmen bezogen haben, nur vier Jahre Zeit, die notwendigen Anträge zu stellen.

Sie haben die Anträge für die vergangenen Jahre noch nicht gestellt? Regelmäßig kommt es bei dem Antrag zu einer Steuererstattung. Verschenken Sie kein Geld.