Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Rechnungen von Handwerkern

Bad neu gefliest, Garten gepflegt, Teppichboden verlegt? Bei den Arbeitslöhnen von Handwerkern im Zusammenhang mit Renovierungen, Erhaltungsaufwendungen usw. beteiligt sich Ihr Finanzamt. Damit ist die ganze Geschichte nicht mehr ganz so teuer. Der Bundesminister der Finanzen hat eine 30-seitige Aufstellung zur Verfügung gestellt, die es zu beachten gilt.

Übrigens:
Ab dem Jahr 2009 gelten höhere Abzugsmöglichkeiten für Handwerkerleistungen; diese können bis zu 1.200,00 € (früher: 600,00 €) bei der Steuer abgezogen werden.