Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Steuererstattung

Sie beziehen Arbeitseinkünfte, die der Lohnsteuer unterliegen?

Von dem Bruttoverdienst wird gleich der Anteil für die Lohnsteuer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Ähnlich ist es bei Zinsen oder Dividenden, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Für Sie steht nur der Nettobetrag zur Verfügung.

Je früher Sie Ihre Einkommensteuererklärung durch uns erstellen lassen, umso eher können Sie eine sich ergebende Steuererstattung erhalten.

Lohnsteuerermäßigungsantrag

Sie beabsichtigen im kommenden Jahr beruflich einen auswärtigen Lehrgang zu besuchen? Sie haben zusätzliche Unterhaltsleistungen zu zahlen? Haben Sie schon einmal über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag nachgedacht? Wir können Ihnen dabei helfen, diesen zu stellen. Damit wird für Sie ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Der Freibetrag wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung anteilig berücksichtigt. Dadurch sinkt die Steuerlast und Ihnen steht sofort mehr Geld zur Verfügung.

Wer erfolgreich einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellt, muss anschließend eine Einkommensteuererklärung abgeben. Auch die Einkommensteuererklärung ist in Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten.

Ein Grund mehr Mitglied zu werden!