Unsere Leistungen im Überblick
Das können Sie von uns als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins erwarten
- zur Lohn- und Einkommensteuer
- zur Arbeitnehmersparzulage
- zu Kindergeld
- zur Wohnungsbauprämie
- zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem AVmG (sog. "Riester-Rente")
- Erstellen von Einkommensteuererklärungen
- Sofortige Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung
- Überprüfung Ihres Steuerbescheides
- Einsprüche gegen fehlerhafte Einkommensteuerbescheide
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Anträge auf Arbeitnehmersparzulage
- Beratung zu Lohnsteuerklasse und Faktorverfahren
- Mitgliederzeitung "BDLV aktuell" mit Infos und Tipps zum Steuerrecht
- Wir führen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Im Rahmen einer Mitgliedschaft kommen Sie in den Genuss unserer ganzjährigen Leistungen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Lohnsteuerhilfevereine erfolgt dies auschließlich bei
- Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünften aus Renten
- Einkünften aus Versorgungs- und Unterhaltsleistungen
(z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)
und für diese Fälle auch bei
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- sonstigen Einkünften (z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften)
wenn die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 13.000 € (alleinstehend) bzw. 26.000 € (zusammen veranlagte Eheleute) nicht übersteigen.


