Unsere Leistungen im Überblick
Das können Sie von uns als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins erwarten
Unser Ziele sind Erfahrung und Fachkompetenz
Seit über 50 Jahren VdL - Vorteil durch Leistung.
Der VdL Verband der Lohnsteuerzahler e. V. - Lohnsteuerhilfeverein - hat sich von Beginn an verpflichtet, seinen Mitgliedern hohe Beratungsqualität und umsichtigen Kundenservice zu bieten.
Unsere Berater verfügen durch regelmäßige Schulungen in unserer Zentrale und monatliche Infos zur neuesten Steuerrechtsprechung über umfassendes, aktuelles Fachwissen.
Durch laufenden Dialog der Mitarbeiter mit unseren Steuerberatern der Zentrale werden regelmäßig beste Lösungen erarbeitet, Rechtsbehelfe mit den Finanzbehörden geführt und damit die Ansprüche unserer Mitglieder durchgesetzt.
VdL: der starke Partner für Ihre Einkommensteuererklärung
Ganzjährige Beratung
- zur Lohnsteuer und Einkommensteuer
- zur Arbeitnehmersparzulage
- zu Kindergeld
- zur Wohnungsbauprämie
- zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem AVmG (sog. "Riester-Rente")
Unsere Leistungen im Einzelnen
- Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung
- Sofortige Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung
- Überprüfung Ihres Steuerbescheides
- Einsprüche gegen fehlerhafte Einkommensteuerbescheide
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Anträge auf Arbeitnehmersparzulage
- Beratung zu Wahl der Lohnsteuerklasse und Faktorverfahren
- Mitgliederzeitung "BDLV aktuell" mit Infos und Tipps zum Steuerrecht
- Wir führen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Im Rahmen einer Mitgliedschaft kommen Sie in den Genuss unserer ganzjährigen Leistungen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Lohnsteuerhilfevereine erfolgt dies auschließlich bei
- Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünften aus Renten
- Einkünften aus Versorgungs- und Unterhaltsleistungen
(z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)
und für diese Fälle auch bei
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- sonstigen Einkünften (z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften)
wenn die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 18.000 € (alleinstehend) bzw. 36.000 € (zusammen veranlagte Eheleute) nicht übersteigen.
Weiterhin können Sie unsere Hilfe auch in Anspruch nehmen, sofern Sie
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern,
- Leistungen für eine steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.100 € (alleinstehend)
- Leistungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis 500 € (alleinstehend)
erhalten haben.
Hinweis: Erstellung der Feststellungserklärungen für die Grundsteuer
Leider dürfen wir Sie als Lohnsteuerhilfeverein in Fragen im Zusammenhang mit Grundsteuererklärungen nicht beraten.