Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Unsere Leistungen im Überblick

Das können Sie von uns als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins erwarten

  • zur Lohnsteuer und Einkommensteuer
  • zur Arbeitnehmersparzulage
  • zu Kindergeld
  • zur Wohnungsbauprämie
  • zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem AVmG (sog. "Riester-Rente")
  • Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Sofortige Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung
  • Überprüfung Ihres Steuerbescheides
  • Einsprüche gegen fehlerhafte Einkommensteuerbescheide
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Anträge auf Arbeitnehmersparzulage
  • Beratung zu Wahl der Lohnsteuerklasse und Faktorverfahren
  • Mitgliederzeitung "BDLV aktuell" mit Infos und Tipps zum Steuerrecht
  • Wir führen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt

Im Rahmen einer Mitgliedschaft kommen Sie in den Genuss unserer ganzjährigen Leistungen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Lohnsteuerhilfevereine erfolgt dies auschließlich bei  

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünften aus Renten
  • Einkünften aus Versorgungs- und Unterhaltsleistungen
    (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)

und für diese Fälle auch bei

  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften (z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften)

wenn die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 18.000 € (alleinstehend) bzw. 36.000 € (zusammen veranlagte Eheleute) nicht übersteigen.

Weiterhin können Sie unsere Hilfe auch in Anspruch nehmen, sofern Sie

  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern,
  • Leistungen für eine steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.100 € (alleinstehend)
  • Leistungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis 500 € (alleinstehend)

erhalten haben.

 

Hinweis: Erstellung der Feststellungserklärungen für die Grundsteuer

Leider dürfen wir Sie als Lohnsteuerhilfeverein in Fragen im Zusammenhang mit Grundsteuererklärungen nicht beraten.