Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Das sollten Sie wissen - aktuelle Themen für Sie zusammengestellt

Steuerzahler sollten das ganze Jahr über an ihren finanziellen Bonus denken, den sie beim Finanzamt einlösen können. Hier haben wir einige Themen für Sie zusammengestellt, die Ihnen das Steuersparen erleichtern können.

Abfindung

Für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlte Abfindungen sind zu versteuern. Waren Sie über zwei Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt, können die Abfindungen einen für Sie günstigeren Steuersatz unterworfen werden.
Sprechen Sie uns an.

Abgeltungsteuer

Seit 2009 wurde eine enorme Erleichterung bei den Einkünften aus Kapitalerträgen erreicht. Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Einkommensteuer belastet. Besonders vorteilhaft, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz höher liegt. Aber: Was ist, wenn er geringer ist? Wir unterstützen Sie gern bei der Frage, ob es notwendig ist, die Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterlegen haben, bei der Steuererklärung anzugeben und welcher Antrag zu stellen ist.

Arbeitszimmer & Arbeitsmittel

Nach Feierabend geht´s zu Hause weiter! Im eigenen Arbeitszimmer werden Unterlagen am PC für den kommenden Tag vorbereitet. Beteiligt sich der Staat? Während Aufwendungen für Arbeitsmittel (Computer, Fachbücher und Mobiliar, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit verwenden) bei den Arbeitseinkünften steuermindernd angesetzt werden können, wurde die Abzugsfähigkeit von Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer vom Gesetzgeber sehr erschwert. Wir prüfen, ob bei Ihnen die aktuelle höchstrichtliche Rechtsprechung zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmer zutrifft.

Ausbildung

Sie oder Ihr Kind sind in Ausbildung? Kennen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten? Nachgewiesene Ausbildungs(neben)kosten können Ihr zu versteuerndes Einkommen senken und sich in einer Rückerstattung durch das Finanzamt in barer Münze auszahlen.

Auslandskinder

Ihr Kind lebt im Ausland? Sie unterstützen es mit monatlichen Zahlungen. Gibt es Kindergeld? Können bestimmte Aufwendungen steuerwirksam berücksichtigt werden? Wie erstellen Sie optimal die erforderlichen Anträge und Steuer-erklärungen? Wir sind in der Anwendung der gesetzlichen Grundlagen stets aktuell und können Ihnen kompetent zur Seite stehen. Auch hier können wir Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft unterstützen. Sie können sich vertraulich an uns wenden.

Computer

Erzielen Sie Arbeitseinkünfte? Benutzen Sie regelmäßig Ihren privaten PC, um für den kommenden Tag noch Unterlagen vorzubereiten? Werden Ihnen diese Stunden vergütet? Nutzen Sie weitere private Arbeitsmittel?

Doppelte Haushaltsführung

Fern der Heimat und Familie; beruflich sind Sie viel unterwegs. Unter bestimmten Umständen beteiligt sich der Staat an Ihren Mehrausgaben.

Einkünfte

Sie können aus unterschiedlichen Bereichen Einnahmen erzielen: durch Ihre Arbeit oder als Rente, Zinsen, Dividenden; vielleicht haben Sie auch ein Haus oder eine Wohnung vermietet. Davon sind Ausgaben, die mit den Einnahmen in Beziehung stehen, abziehbar. Hier können wir Sie mit unseren Spezialkenntnissen fachgerecht unterstützen.

Allerdings sind Grenzen gesetzt: haben Sie Einkünfte aus Arbeit oder Rente, können wir Sie unbeschränkt unterstützen. Bei den übrigen Einkünften aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung können wir Ihnen bis zu einem Gesamteinkommen aus den Einkünften bis zu 36.000 Euro bei Verheirateten oder bis zu 18.000 Euro bei Singles helfen.

Steuerliche Hilfe, die betriebliche Einkünfte, z.B. der Handel über einen gewerblichen Online-Shop oder freiberufliche Tätigkeit, betreffen, sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch eine Mitgliedschaft nicht abgedeckt.

Fahrtkosten

Sie haben berufsbedingt erfolgreich an einer Fortbildung teilgenommen? So können z. B. die mit der Fortbildung verbundenen Fahrtkosten steuermindernd angesetzt werden. Auch weitere in dem Zusammenhang stehende Ausgaben können sich steuerlich mindernd auswirken.

Kindergeld

Um das Kindergeld zu beziehen, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer werden die Kindergeld-zahlungen angerechnet. Wir prüfen und beantragen für Sie den Kinderfreibetrag, wenn er für Sie günstiger ist.

Lebenspartnerschaft

Eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen mit Ehepaaren steuerlich gleichgestellt werden. Wir bilden uns ständig fort und können Ihnen sagen, was Sache ist.

Pendlerpauschale

Sie fahren jeden Tag mit Ihrem Auto, mit dem Motorrad oder Fahrrad? Oder Sie gehen zu Fuß?
Die Pendlerpauschale gleicht Ihre Aufwendungen für Wege von Ihrem Wohnort zu Ihrem Arbeitsort pauschal aus, ohne umfangreiche Nachweise über die benutzten Verkehrsmittel erbringen zu müssen.

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind gesetzlich nur noch bedingt abzugsfähig. Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins erstellen wir für Sie professionell die notwendigen Erklärungen, damit Sie an Ihr Geld kommen. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag sind sämtliche Leistungen, die wir anbieten, pauschal und kostengünstig abgegolten.

Steuerklasse & Faktorverfahren

Ab dem 1. Januar 2010 können Arbeitnehmer-Ehegatten anstelle der Steuerklassen III/V die Steuerklassen-Kombination IV/IV jeweils in Verbindung mit einem Faktor wählen. Damit verschiebt sich die Steuerlast von dem Ehegatten mit niedrigem Einkommen auf den Ehegatten mit hohem Einkommen.

Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse und des Faktors können Sie bereits monatlich Steuern sparen.

Die Steuerklasse und der Faktor haben Auswirkung auf die Berechnung eines eventuellen Arbeitslosengeldes.

Vermietung & Verpachtung

Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung sind zu versteuern.
Wenn die Einnahmen aus Ihrer vermieteten Wohnung im vergangenen Jahr 18.000 € (36.000 € bei Verheirateten oder eingetragenen Lebensgemeinschaften) nicht überstiegen haben und keine weiteren, anderen Einkünfte (außer Arbeits- und Renteneinkünften) haben, können wir Ihre Einkommensteuer-erklärung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erstellen. Keine zusätzliche Rechnung, kein zusätzlicher Beitrag, mit Ihrem Mitgliedsbeitrag ist alles abgegolten; er ist nach der Höhe der Einnahmen gestaffelt.

Weiterbildung

Sie machen es, wir machen es. Sie um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder beruflich weiterzukommen und wir, damit Sie richtig beraten werden. Und das Finanzamt unterstützt Sie. Weiterbildung ist einer der besten Wege, zukünftige Einnahmen zu sichern. Sie sind spitze in Ihrem Job und wir sind kompetent, Ihre Steuerfragen abschließend zu klären.

Zinsen

Neben Ihren Arbeitseinkünften und Renten erhalten Sie jedes Jahr eine beträchtliche Summe Zinsen bis 18.000 € (bei Einzelpersonen) bzw. 36.000 € (bei Verheirateten)? Sie wissen nicht, ob die Abgeltungsteuer für Sie vielleicht günstiger ist? Haben Sie alle Freistellungsmöglichkeiten ausgeschöpft? Wir haben das notwendige Know-how, um Ihnen zielgerichtet Hilfe zu leisten. Natürlich nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.