Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Mitgliedschaft

Im Rahmen einer Mitgliedschaft kommen Sie in den Genuss unserer ganzjährigen Leistungen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Lohnsteuerhilfevereine erfolgt dies auschließlich bei  

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünften aus Renten
  • Einkünften aus Versorgungs- und Unterhaltsleistungen
    (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)

und für diese Fälle auch bei

  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften (z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften)

wenn die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 18.000 € (alleinstehend) bzw. 36.000 € (zusammen veranlagte Eheleute) nicht übersteigen.

Weiterhin können Sie unsere Hilfe auch in Anspruch nehmen, sofern Sie

  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern,
  • Leistungen für eine steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.400 € (alleinstehend)
  • Leistungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis 720 € (alleinstehend)

erhalten haben.

  • Preisgünstiges Leistungsangebot
  • Unsere Berater sind technisch und fachlich auf dem neuesten Stand
  • Unsere Beratungsstellen sind bundesweit vertreten
  • Wir sind ganzjährig für Sie da
  • Alle Kosten sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt

Alles gute Gründe, bei uns Mitglied zu sein!

Senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung an die nächstgelegene Beratungsstelle oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Unsere Beratungsstellensuche hilft Ihnen dabei.