Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Fragen & Antworten

Muss ich Mitglied im Verein werden, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Das Steuerberatungsgesetz regelt die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfe-vereine und schreibt vor, dass nur Mitglieder die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nehmen dürfen. Weitere Informationen zum Mitgliederkreis finden Sie hier.

Wie werde ich Mitglied im Verein?

Kommen Sie dazu einfach in eine Beratungsstelle Ihrer Wahl. Dort können Sie den Mitgliedsantrag stellen und erhalten anschließend Ihren Mitgliedsausweis. Eine Übersicht über unsere Beratungsstellen finden Sie hier.

Was kostet mich eine Mitgliedschaft?

Die Kosten richten sich nach der Höhe Ihrer jährlichen Einnahmen und werden in Form eines sozial gestaffelten, jährlichen Mitgliedsbeitrages erhoben. Dieser Mitgliedsbeitrag deckt alle Leistungen ab, die Sie im Laufe des Jahres von uns erhalten. Eine Übersicht über die Mitgliedsbeiträge erhalten Sie hier.

Welche Unterlagen sind für den Besuch in einer Beratungsstelle wichtig?

Wir haben für Sie auf einer Checkliste die notwendigen Unterlagen zusammengefasst. Die Checkliste erhalten Sie hier.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

So wie Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben, müssen Sie auch Ihren Austritt schriftlich erklären. Bitte beachten Sie hierbei die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende.

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.