Abgabefrist
Sie haben seit langem Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung? Dann waren Sie schon früher zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dafür können wir Sie bis zu sieben Jahre zurück unterstützen.
Sind Sie ausschließlich Bezieher von Lohn oder Gehalt, können Sie durch einen Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung (früher "Lohnsteuerjahresausgleich") zuviel bezahlte Steuern zurückbekommen. Jedoch war nach Ablauf des Jahres, in dem Sie die Einnahmen bezogen haben, nur zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anträge zu stellen. Dies hat sich geändert: die gesetzliche Frist von zwei Jahren ist entfallen, Sie haben für die Antragsstellung nun vier Jahre Zeit.
Sie haben die Anträge für die vergangenen Jahre noch nicht gestellt? Regelmäßig kommt es bei dem Antrag zu einer Steuererstattung. Verschenken Sie kein Geld.
Ob auch die dreijährige Anlaufhemmung für die Antragsveranlagung zu gewähren ist und sich somit der Antragszeitraum bis auf sieben Jahre verlängert, ist noch nicht eindeutig entschieden. Wir bleiben für Sie am Ball. Über unsere Mitgliederzeitschrift BDLV aktuell werden Sie rechtzeitig informiert.