Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Rechnungen von Handwerkern


Bad neu gefliest, Garten gepflegt, Teppichboden verlegt?

Bei den Arbeitslöhnen von Handwerkern im Zusammenhang mit Renovierungen, Erhaltungsaufwendungen usw. beteiligt sich Ihr Finanzamt. Damit ist die ganze Geschichte nicht mehr ganz so teuer. Die Handwerkerleistungen können bis zu 1.200,00 € bei der Steuer abgezogen werden.