Verband der Lohnsteuerzahler e.V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

Renten sind steuerpflichtig!

Seit 2005 besteht die sogenannte nachgelagerte Besteuerung bei den Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Alter. Dafür bleiben Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Was für die private Rente gilt, wird künftig auch für die betriebliche Rente gelten. Die Beiträge werden von der Steuer befreit, die ausgezahlten Renten dagegen besteuert.

Besonders betroffen: Rentner mit Nebeneinkünften

Vor allem zusätzliche Einkünfte wie Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, Firmenrenten oder Einkünfte eines erwerbstätigen Ehepartners führen schnell zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Zukünftig kommt erschwerend hinzu, dass auch der Altersentlastungsbetrag, der Personen ab dem 64. Lebensjahr für derartige Einkünfte gewährt wurde, zunehmend abgeschmolzen wird.

Übrigens:
Mini-Jobs (538 Euro) werden nicht mit angerechnet, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben an die Bundesknappschaft abführt.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Infoprospekt Rente.